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    Frank Winter
    Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht | Baurecht | Verkehrsrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht |

    Handels- und Gesellschaftsrecht | Forderungsmanagement Inkasso

     

     

     

     

     

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    Willkommen auf der Website der Kanzlei
    Frank Winter, Mönchengladbach.
     

    Fachkundige Rechtshilfe durch Anwalt Frank Winter

     

    Als erfahrener Jurist ist es mein Bestreben, Ihre Ansprüche und Interessen erfolgreich durchzusetzen. Die persönliche Beratung und umfangreiche Betreuung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von Klienten aus der Region rund um Mönchengladbach ist für mich ein besonderer Schwerpunkt. So können Sie mich bei Fragen im Arbeitsrecht zu Betriebsverfassung gern konsultieren. Im Arbeitsrecht bin ich auch bei Teilzeit und Vollzeit einer Beschäftigung für Sie zur Stelle.

     

    Ein weiterer Fokus der Kanzlei liegt im Verkehrsrecht, Baurecht und Gesellschaftsrecht. Im Rahmen meiner juristischen Tätigkeit betreue ich Sie außerdem im Bereich Forderungsmanagement. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

     

    Mein Ziel als Anwalt ist die umfassende und sachkundige Beratung meiner Mandanten.
    Die individuelle und persönliche Betreuung steht dabei im Vordergrund. Schwerpunktmäßig berate ich in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Baurecht, allgemeines Zivilrecht und Familienrecht.
    Als weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich der Bereich Forderungsmanagement herausgebildet. Aber auch in anderen Rechtsfragen, z.B. Verkehrs- und Bußgeldrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, kann ich Ihnen eine kompetente und gründliche Interessenvertretung zusichern.
    Um Ihre Ziele zu erreichen, analysiere ich gemeinsam mit Ihnen Ihren Beratungs- und Vertretungsbedarf und nehme Ihre Interessen wahr, gemäß meinem Motto:

     

    Recht haben! Recht bekommen! Recht so!

     

    KONTAKT AUFNEHMEN 

  • JURISTISCH PRÄZISE

    IMMER AKTUELL INFORMIERT

    LÖSUNGSORIENTIERT

  • Anwalt

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    Frank Winter | Rechtsanwalt

    • Geboren 1961 in Neuss
    • Abitur 1981, Quirinus Gymnasium Neuss
    • Erstes juristische Staatsexamen 1989 in Bonn
    • Zweites juristische Staatsexamen 1992 in Düsseldorf
    • Zulassung als Rechtsanwalt 1992
    • Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht 2008
    • Verheiratet, 2 Kinder 

     

    Mitgliedschaften:


    Anwaltverein Mönchengladbach (www.anwaltverein-moenchengladbach.de)
    Deutscher Anwaltverein (www.dav.de)
    VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (www.vdaa.de)
    DarbGV - Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. (www.arbeitsgerichtsverband.de)

     

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  • Leistungen
     

    Umfassendes Leistungsangebot

     

    Ich stehe Ihnen bei zahlreichen Fragen für eine umfangreiche Beratung gern zur Verfügung. In meiner Kanzlei in Mönchengladbach ist das Arbeitsrecht ein bevorzugtes Aufgabenfeld. Rund um das Arbeitsrecht kann ich eine Kündigung anfechten, Dienstverträge gestalten und mich bei Abmahnungen für Ihr Recht einsetzen. Dabei lege ich großen Wert auf den Arbeitsrechtsschutz.

     

    Des Weiteren können Sie mich bei baurechtlichen und verkehrsrechtlichen Sachverhalten konsultieren. Das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kommt schließlich ebenso ergänzend hinzu wie das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Ich werde für Sie eine optimale Lösung erarbeiten.
    Ich berate Sie umfassend und sachkundig in folgenden Rechtsgebieten:

    Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Handels- und Gesellschaftsrecht

    Verkehrsrecht

  • Arbeitsrecht

    Ich berate und vertrete Sie arbeitsrechtlich insbesondere in den folgenden Bereichen:

    • Beratung bei der Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen;
    • Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Dienstverträgen für Organvertreter juristischer Personen wie z.B. Geschäftsführern und deren Beendigung;
    • Beratung bei anstehenden oder bereits erklärten Kündigungen;
    • Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen;
    • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen;
    • Beratung und gerichtliche Vertretung bei anstehenden oder bereits erklärten Abmahnungen;
    • Beratung bei Fragen rund um Arbeitszeugnisse und gerichtliche Durchsetzung des Zeugnisanspruchs;
    • Beratung und Vertretung bei betrieblichen Einzelmaßnahmen wie z.B. Versetzungen;
    • Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen;
    • Beratung und Vertretung in allen Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

    Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung keine abschließende Beschreibung der Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes ist.
    Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Fragen zu dem Tätigkeitsgebiet gehören, rufen Sie einfach unverbindlich an! In meiner Kanzlei betreuen und beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

  • Baurecht

    Ich berate und vertrete alle am Bau Beteiligten im privaten Baurecht, insbesondere bei:

    • vor/bei Abschlüssen von Bauverträgen;
    • Rücktritt bzw. Kündigung von Bauverträgen;
    • Einleitung von Beweissicherungsverfahren;
    • Sicherung bauvertraglicher Ansprüche;
    • Bauhandwerkersicherungshypotheken;
    • Werklohn- und Honorarklagen;
    • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen;
    • Klage auf Mangelbeseitigung und Schadensersatz.

    Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Gerade im Baurecht ist es notwendig, sich bei Streitigkeiten rasch anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um Ansprüche zu sichern. Darum bietet es sich bei allen Bauvorhaben an, sich von Anfang an fachkundig durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um spätere, sehr zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Durch meine langjährige Erfahrung als Syndikusanwalt eines Bauunternehmens kann ich ein Bauvorhaben sowohl von der Bauausführung als auch von der rechtlichen Situation her kompetent beurteilen.

  • Forderungsmanagement

    Forderungsmanagement bzw. Inkasso ist ein leidiges und regelmäßig sehr ärgerliches Thema. Sie haben Arbeit für einen Kunden erbracht oder prompt und zuverlässig einwandfreie Ware geliefert, nach Rechnungsstellung zahlt der Kunde jedoch trotz aller Erinnerungen und Mahnungen nicht!

    Was ist zu tun? Der wichtigste Grundsatz für jede Forderungsbeitreibung ist: je schneller Sie Ihre Forderung mit meiner Hilfe geltend machen, desto größer ist die Chance, die Außenstände auch realisieren zu können. Sie sollten daher darauf verzichten, Ihre Zeit mit nutzlosen Mahnungen zu verbringen.

    Um Ihre Forderung schnell und kostengünstig realisieren zu können, stimmen wir die Vorgehensweise gemeinsam ab und entscheiden, ob zunächst ein anwaltliches Mahnschreiben erfolgt oder aber direkt das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren eingeleitet wird.

    Zu diesem Zweck kann ich z.B. auf das Handelsregister zugreifen oder Bonitätsauskünfte einholen.

    Sobald Ihre Forderung tituliert ist, d.h. ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil zu Ihren Gunsten vorliegt, leite ich umgehend die Zwangsvollstreckung ein, um die Forderung erfolgreich beizutreiben.

  • Honorar

    Ein Anwalt ist günstiger als kein Anwalt

     

    Das Anwaltshonorar ist gesetzlich im RVG geregelt.

    Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert oder nach dem Aufwand.

    Eine Erstberatung kostet für Privatpersonen maximal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer,
    ist jedoch häufig günstiger.

    Meine Gebühren werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

    Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
    Im Falle eines Prozesses steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu.

    Bei Fragen rufen Sie bitte an!

  • Anfahrt

    Bismarckstraße 46
    41061 Mönchengladbach

     

    Parkmöglichkeiten sind in der näheren Umgebung ausreichend vorhanden.

  • Kontakt

    Termine nach Vereinbarung!

     

    Telefonzeiten:

    Montag bis Donnerstag: 
    9:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30
    Freitag: 
    9:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00

  • Blog

    Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer und damit die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf...
    Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer und damit die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf...
    December 15, 2020
    Wer heutzutage im Internet surft, einkauft und seine Geschäfte erledigt, der klickt sich im Monat...
  • Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG:

    Rechtsanwalt Frank Winter ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf (www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de) und trägt die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.

    Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.): DE217474898

    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Frank Winter ist bei der Allianz Versicherungs AG, Königinstraße 28, 80802 München, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe versichert.

    Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
    Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

    Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.